Wohnungsauflösung bei Mietende – worauf es ankommt
Wer eine Mietwohnung kündigt, muss sie zum vereinbarten Termin geräumt zurückgeben. In der Praxis scheitert das selten am guten Willen, sondern an Zeit, Transport und Entsorgung – besonders in München, wo Sperrmüll nicht einfach an die Straße gestellt werden darf.
Wir planen die Räumung so, dass die Wohnung spätestens am Vortag der Übergabe leer und gefegt ist. Was im Mietvertrag zusätzlich vereinbart ist – etwa das Entfernen von Dübeln, Bodenbelägen oder Einbauten – nehmen wir vorab mit ins Angebot auf, damit es bei der Abnahme keine Diskussion gibt.